Hilfe für Kinder
und Jugendliche.

Leistungen nach § 27
Hilfen zur Erziehung im SGB VIII

§1, Abs.3 Gewährleistung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes/Jugendlichen in belasteten Situation Sicherung des Kindeswohls

Auf der Grundlage eines systemischen und lebensraumorientierten Ansatzes biete ich die Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII:
  • §28 Erziehungsberatung
  • §30 Erziehungsbeistandschaft
  • §31 Sozialpädagogische Familienhilfe
  • §35 intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
Sowie Klärungsaufträge für einzelne Personen oder Familiensystemen an mit:
  • offenen Fragestellungen, wie beispielsweise: Welcher Bedarf ist für die Familie/ das Kind/ den Jugendlichen vorhanden oder Wie ist die momentane Situation in der Familie.
  • spezifische Fragestellungen wie beispielsweise ist eine SPFH, eine Fremdplatzierung o.ä. die geeignete Hilfe.